In Zusammenarbeit mit einer der führenden Kanzleien im Bereich des (Digital-)Kartellrechts und der Prozessführung, Hausfeld Rechtsanwälte LLP, unterstützt adClaim Online-Publisher und Vermarkter von programmatisch vermittelter Online-Werbung bei der Durchsetzung ihrer Ansprüche gegen Google. Einen Anspruch auf Schadenersatz kann jedes Unternehmen haben, das zwischen 2014 und September 2020 Einnahmen aus dem Verkauf von Online-Werbeplätzen auf Websites oder Apps erzielt und dafür Werbevermittler eingesetzt hat.
Mehrere Kartellbehörden untersuchen weltweit Praktiken von Google im Bereich der Online-Werbetechnologie und Werbeanzeigenvermittlung. Die französische Wettbewerbsbehörde stellte im Juni 2021 bereits einen Marktmachtmissbrauch Googles fest. Die Behörde sah starke Indizien dafür, dass Online-Publishern durch diese wettbewerbswidrigen Verhaltensweisen erhebliche Schäden entstanden sein können, für die das Unternehmen Google haftet.
Wir bieten die Möglichkeit, mögliche Schadensersatzansprüche unverbindlich prüfen zu lassen und ohne Kostenrisiko durchzusetzen.
Am 7. Juni 2021 verhängte die französische Wettbewerbsbehörde ein Bußgeld in Höhe von EUR 220 Mio. gegen Google. In ihrer Entscheidung stellt die Behörde fest, dass Google seine Marktmacht auf dem europäischen Markt für programmatische Online-Werbevermittlung missbraucht hat, indem sich die Google-Dienste DFP und AdX (mittlerweile beide angeboten unter der Google Ad Manager-Marke) gegenseitig bei der Werbevermittlung bevorzugten und hierdurch Drittanbieter im Wettbewerb behinderten. Die Behörde sah starke Indizien dafür, dass Online-Publishern aufgrund dieser Wettbewerbsverzerrung erhebliche Schäden entstanden sind. Diese Schäden können Publisher in Deutschland vor Zivilgerichten geltend machen.
Als Rechtsdienstleister und Prozessfinanzierer unterstützen wir betroffene Publisher bei der Durchsetzung ihrer Schadensersatzansprüche gegen Google. Wir arbeiten im Team eng mit namhaften Experten zusammen und stellen so eine effektive Durchsetzung der Ansprüche sicher. Sofern es zu keinem außergerichtlichen Vergleich mit Google kommen sollte, werden die Rechtsanwälte der Kanzlei Hausfeld eine „Sammelklage“ im Wege eines Abtretungsmodells, welches vom Bundesgerichtshof kürzlich für rechtmäßig erklärt wurde, für europäische Online-Publisher vorbereiten. Geschädigte Publisher können ihre Schadensersatzansprüche ohne eigenes Prozesskostenrisiko vor deutschen Zivilgerichten gegen Google durchsetzen lassen. Die gemeinsame Durchsetzung gebündelter Ansprüche bietet hierbei zahlreiche Vorteile für Ihr Unternehmen, z.B. eine bessere Datenbasis für die Schadensberechnung und im Falle der Vergleichsbereitschaft von Google eine bessere Verhandlungsposition. Wir führen als Klägerin das Verfahren für Sie und tragen alle anfallenden Kosten. Lediglich im Erfolgsfalle erhalten wir eine zuvor vereinbarte Beteiligung an den durchgesetzten Schadensersatzzahlungen. Im Verlustfall tragen wir die Kosten allein.
Hochspezialisiertes Team der Kanzlei Hausfeld Rechtsanwälte LLP unter der Leitung von Prof. Dr. Thomas Höppner und Dr. Ann-Christin Richter
Effektives Bündnis zwischen wettbewerbsökonomischer und AdTech Expertise durch Prof. Dr. Roman Inderst mit seinem Team der RCS GmbH und Prof. Dr. Bernd Skiera
Langjährige Erfahrung bei der Datenerhebung und -bündelung für zehntausende Unternehmen aus dem gesamten europäischen Wirtschaftsraum
Übernahme des Kostenrisikos durch adClaim und faire Provisionsstufen
adClaim tritt für Sie als Kläger gegen Google auf
Zum einen bevorzugte Googles Double-Click for Publishers Ad Server („DFP“) seinen konzerneigenen SSP-Anbieter Google AdX, z.B. indem in bestimmten Zeiträumen
Im Gegenzug bevorzugte der SSP-Anbieter Google AdX seinen konzerneigenen Ad Server DFP, z.B. indem